Alltagsbegleitung
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung, welche die häusliche Pflege in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung umfasst.
Wie erhalten Sie Pflegesachleistung?
Die verordnete Leistung erhalten Sie als Versicherter durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegekraft, die auf Basis eines Versorgungsvertrags von der Pflegekasse zugelassen sein muss. Die Pflegesachleistung wird von den Pflegekassen bis zu einem monatlichen Höchstsatz finanziert, dessen Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet.
Voraussetzung für den Anspruch auf die Pflegesachleistung ist eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die Pflegesachleistung kann zur hauswirtschaftlichen Versorgung genutzt werden. Zu den Leistungen gehören Einkäufe und Besorgungen, Reinigung der Wohnung, Waschen und Bügeln sowie die Zubereitung von kalten und warmen Mahlzeiten.
Wie hoch sind die Beiträge der Pflegesachleistung?
Pflegegrad 1 | 0 Euro jedoch gibt es einen Entlastungsbeitrag der 125 € monatlich zur Verfügung steht. Diesen können Sie für Entlastung und Unterstützung im Alltag verwenden |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können maximal 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs für diese anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen (Umwandlung). Voraussetzung ist, dass der Sachleistungsbetrag nur bis maximal 60 Prozent ausgeschöpft wurde und diese Umwandlung bei der Pflegekasse beantragt wird.
Was ist wenn ich Pflegegeld bevorzuge?
Lehnen Sie die Pflegesachleistung ab stehen Ihnen Beträge des Pflegegeldes zu.
Wie Sie diese erhalten erfahren Sie bei uns in einem persönlichen Gespräch.
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
1 | 0 Euro |
2 | 316 Euro |
3 | 545 Euro |
4 | 728 Euro |
5 | 901 Euro |
WIR BERATEN SIE GERNE!