Alltagsbegleitung
Hierbei werden sozusagen Kosten übernommen, wenn eine private Pflegeperson, beispielsweise ein pflegender Angehöriger, kurzzeitig ausfällt und sich nicht um den pflegebedürftigen Menschen kümmern kann.
Oft ist das in einem kurzem Spektrum der Zeit der Fall. Spätestens dann muss nach Alternativen gesucht werden. In der Regel übernehmen dabei ambulante Pflegedienste anfallende Aufgaben.
Dazu gehören: Pflegerelevante Aspekte, die Essenszubereitung oder das Beschäftigen pflegebedürftiger Menschen. Die Pflegekasse deckt die Kosten für den Aufwand durch einen Pflegedienst ab. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse vorher beantragt werden.
Auch die Kosten für die Alltagsbetreuung können übernommen werden. Wir beraten Sie gerne.
Wann und Wie lange habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege ?
Benötigen Sie Verhinderungspflege kann diese bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Diese zahlt Verhinderungspflege für längstens sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr.
Unabhängig von den Pflegegraden erhalten Pflegebedürftige dafür bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Soweit die Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft sind können diese bis zu 50% (806 Euro) auch für die Verhinderungspflege genutzt werden, sodass dafür bis zu 2.418 Euro zur Verfügung stehen. Im Zeitraum der Verhinderungspflege bezahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisher gezahlten Pflegegeldes für sechs Wochen weiter.
Mehr dazu können wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch schildern.